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Aktuelles

Aktuelle Informationen zu Corona

8. September 2022

Maskenpflicht in psychotherapeutischen Praxen

BPtK zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Psychotherapeutischen Praxen waren im Infektionsschutzgesetz (IfSG) bisher nicht ausdrücklich als medizinische Einrichtungen aufgeführt. Deshalb wurden psychotherapeutische Praxen bei der Anwendung des Gesetzes teilweise übersehen und es bestanden Unklarheiten hinsichtlich der Rechte und Pflichten von psychotherapeutischen Praxen, etwa bei der Frage der Maskenpflicht in medizinischen Einrichtungen. Diese Unklarheit ist jetzt beseitigt worden.

Mit dem heute vom Deutschen Bundestag beschlossenen COVID-19-Schutzgesetz (BT-DR 20/2573) gilt in psychotherapeutischen Praxen ab dem 1. Oktober 2022 bis zum 7. April 2023 eine Maskenpflicht. Vorgeschrieben wird eine FFP2-Maske oder vergleichbare Masken. Ausnahmen von der Maskenpflicht sind möglich, unter anderem, wenn das Tragen der Maske der Behandlung entgegensteht. Praxisinhaber*innen müssen außerdem dafür sorgen, dass sie weitere Hygieneregeln entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) beachten und einhalten

 Im Erstgespräch wird Ihnen ein ausführliches Hygienekonzept der Praxis ausgehändigt mit der Bitte um konsequente Beachtung.

Die Luft des Praxisraumes wird durch zwei CE zertifizierte UV-C - Luftdesinfizierer der Firma ViBa-Clear gereinigt. https://www.viba-clear.de