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Praxis

Infos für Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche, die sich aus eigenener Initiative um einen persönlichen Beratungskontakt bemühen, werden von mir bevorzugt in die Anmeldung aufgenommen und erhalten zeitnah einen Gesprächstermin.
Als Psychotherapeut bin ich zur Verschwiegenheit verpflichtet. Niemand erhält Auskünfte über den Behandelten oder die Behandlung, es sei denn, die Patientin/der Patient entbindet mich von der gesetzlichen Schweigepflicht.
Jede Schweigepflicht-Entbindung muss genau benennen, gegenüber welcher Person oder Behörde ich als Psychotherapeut entbunden bin. Behandlungsrelevante Aspekte der Therapie können jedoch anonymisiert mit einem Supervisor besprochen werden. Dieser ist ebenfalls an die Schweigepflicht gebunden.